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Eintrag vom 19.01.2021

Einbringen von Erholungsurlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit 2021

Im Dezember 2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass eine Sonderregelung der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus dem Jahr 2020 für das Einbringen von Erholungsurlaub für das Jahr 2021 nicht verlängert wurde.

Recht

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Gabriele Waidelich
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Martin Stier
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