Am Freitag, den 5. März 2021, hat der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält steuerliche Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen wie die temporäre Erhöhung des maximalen steuerlichen Verlustrücktrags und die Verlängerung der temporären Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
g.walther (at) vdm-beratung.de
069 959678-17
0170 5409302