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Eintrag vom 03.02.2021

Befreiung von Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer

Unternehmen, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, können ab sofort bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf teilweise oder vollständige Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 stellen. Der Antrag muss bis spätestens zum 31. März 2021 beim Finanzamt gestellt werden.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-65
0170 5409302