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Eintrag vom 04.03.2020

Verbesserung des Aufstiegs-BAföG zum 1. August 2020

Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsförderungsgesetzes (AFBG) – besser bekannt als Meister- oder Aufstiegs-BAföG – beschlossen. Dadurch sollen sich die Leistungen zum 1. August 2020 deutlich verbessern.

Verbesserung Aufstiegs-BAföG

Die berufliche Bildung in Deutschland soll durch die beschlossene Erweiterung der Fördermöglichkeiten und Erhöhung der Leistungen weiter gestärkt werden. Laut der Bundesbildungsministerin Anja Kaliczek darf eine Karriere nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Weiterhin betont sie, dass das neue Aufstiegs-BAföG sicherstellt, die berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler zu machen. „Nun zeigen wir erneut: Berufliche Bildung ist genauso wichtig wie akademische Bildung."

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

  • Der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent.
  • Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 statt bisher 40 Prozent.
  • Bei anschließender Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Darlehenserlass.
  • Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag erhöht sich auf 150 Euro.
  • Möglichkeit der Mehrfachförderung von Aufstiegsfortbildungen auf den im BBiG neu eingeführten Fortbildungsstufen (Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional und Master Professional).

Seit Bestehen des AFBG (1996) wurden 2,8 Millionen berufliche Aufstiegsfortbildungen gefördert. Durch die kommenden Verbesserungen wird mit einer Erhöhung um etwa 17.000 zu den aktuellen ca. 167.000 Förderfällen gerechnet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die zukünftige Fachkräftesicherung zu gewährleisten.

Die vom Bundestag beschlossene Novelle des 4. AFBGÄndG wird Mitte März im Bundesrat behandelt und soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Weitere Informationen unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de

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Ansprechpartnerin

Melanie Erlewein

Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung

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