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Eintrag vom 27.03.2020

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Der GKV-Spitzenverband informiert nach Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über die Möglichkeit der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Unterstützung der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber.

Corona

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Rundschreiben GKV Spitzenverband
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Muster Stundungsantrag
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