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Eintrag vom 17.06.2020

KfW-Corona-Hilfen: Neues KfW-Merkblatt soll Unsicherheiten bei der Anwendung der Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ reduzieren

Im Rahmen der Antragsprüfung für Corona-Hilfskredite der KfW-Bank (KfW-Schnellkredit und Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020) wird seitens der Hausbanken bzw. der KfW-Bank geprüft, ob sich das antragstellende Unternehmen im Sinne des Artikels 2 Nummer 18 der EU-Verordnung Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten befunden hat.

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