Nachdem am 28. Mai 2020 der Bundestag den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen hat, hat auch der Bundesrat dem entsprechenden Bundestagsbeschluss zugestimmt.
Gesetzentwurf Corona-Steuerhilfegesetz
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Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater printXmedia Süd
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