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Eintrag vom 06.07.2020

Corona-Reisebeschränkungen und arbeitsrechtliche Folgen

Pünktlich zu den Sommerferien hat die Bundesregierung die Reisewarnung für 27 europäische Länder aufgehoben.

Corona

Damit darf auch wieder ins europäische Ausland verreist werden. Das Auswärtige Amt warnt jedoch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, vor allem in sogenannte Risikogebiete. Insbesondere wenn Beschäftigte in ein Risikogebiet verreisen, stellen sich sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten Fragen nach den möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Im Leitfaden „Urlaubsreisen in Zeiten von Corona" zeigen wir Ihnen auf, was im Zusammenhang mit den Reisebeschränkungen arbeitsrechtlich zu beachten ist. Zudem erhalten Sie ein Muster für ein Informationsschreiben an Ihre Mitarbeiter, sowie eine Vorlage für einen diesbezüglichen Aushang für Ihre betriebliche Kommunikation.