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Eintrag vom 14.04.2020

Beratungsförderung für Corona-betroffene kleine und mittelständische Unternehmen

Am 3. April 2020 ist die geänderte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-geschädigte Unternehmen in Kraft getreten, sodass ab sofort kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Antrag für Beratungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen können.

Die Höhe des gewährten Zuschusses orientiert sich dabei an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens und kann bis zu 4.000 Euro betragen. Die Förderung steht nun auch Corona Betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Freiberuflern) zur Verfügung. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater (jedoch nicht die Umsatzsteuer). Anträge können spätestens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Sämtliche für die Beantragung benötigten Unterlagen sowie Ausfüllhilfen und Details des Förderprogramms sind der BAFA-Webseite zu entnehmen. Hier findet man auch Informationen zum Antragsstellungsverfahren, zum konkreten Fördergegenstand und zu weiteren Details.

Wichtig: Über die printXmedia Süd – der Beratungstochter von vdm und vpi können Sie geförderte Beratungen des BMWi in Anspruch nehmen.

Ansprechpartner:

Jens Meyer

Jens Meyer
Geschäftsführung
Verband Druck + Medien Beratung


089 33036-210

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-65
0170 5409302