dmpi
Start News: ÜberblickAusnahmeregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit letztmalig verlängert

Eintrag vom 20.05.2020

Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit letztmalig verlängert

Die Sonderregelung, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden können, wird letztmalig verlängert bis zum 31. Mai 2020.

Corona