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Eintrag vom 20.03.2020

Anträge zu Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg versichert: „Keine Nachteile bei Anfragen zu Kurzarbeit durch eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit“

Corona

„Wir verzeichnen eine noch nie dagewesene Nachfrage nach Kurzarbeit von Seiten der Betriebe", stellt Christian Rauch fest, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit.
„In den letzten zwei Tagen haben allein mehr als 26.000 Betriebe telefonisch die Agenturen für Arbeit direkt erreicht oder eine Nachricht auf der Voicebox hinterlassen. Wir wissen auch, dass sehr viele aufgrund der Überlast in den öffentlichen Netzen und aufgrund des hohen Aufrufankommens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen nicht erreichen konnten."

Alle Anfragen werden so schnell als irgend möglich durch Rückrufe erledigt. Alle Arbeitgeber können neben dem Telefon ihre Anliegen online oder postalisch an uns in gleicher Weise an die Bundesagentur für Arbeit herantragen und auch die gegebenenfalls für Kurzarbeit notwendigen Anzeigen stellen.

„Ich versichere", so Christian Rauch, „dass durch die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit es zu keinen Nachteilen für einzelne Arbeitgeber und ihre Beschäftigte kommen wird. Es gibt keinen Grund, deswegen vorsorglich Beschäftigte fristlos zu kündigen, wie mir leider in Einzelfällen bekannt wurde."

Kompakte Informationen auf viele Fragen zu den Folgen von Corona für Geldleistungen finden sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Hier können Anzeigen und Anträge auf Kurzarbeitergeld direkt gestellt werden.

Webseite Bundesagentur für Arbeit:
   Corona-Virus – Informationen für
   Unternehmen zum Kurzarbeitergeld