dmpi
Start News: ÜberblickNeue CoronaVO BW: Einführung eines landesweit gültigen dreistufigen Warnsystems

Eintrag vom 21.09.2021

Neue CoronaVO BW: Einführung eines landesweit gültigen dreistufigen Warnsystems

Seit 16.09.2021 gilt eine neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO BW). Im Wesentlichen neu ist dabei ein dreistufiges Warnsystem, welches strengere Regelungen bei sich abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser vorsieht. In der ersten Stufe (Basisstufe) bleibt es in der Regel bei den bisherigen 3G Vorgaben, in der Warn- und Alarmstufe wird die Regelung durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte Personen ergänzt („2G“).

Downloads

Neue Verordnung der Landesregierung vom 16.09.2021
Download lock

Auf einen Blick: Dreistufiges Warnsystem
Download lock

Ansprechpartner

Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


0711 45044-23
0175 3394406