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Eintrag vom 03.08.2021

Erweiterte Mitteilungspflichten zum Transparenzregister ab August 2021

Durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ergeben sich ab dem 1. August 2021 neue Mitteilungspflichten zum Transparenzregister. Für Unternehmen, die nach bisheriger Rechtslage nicht zur Meldung verpflichtet waren, gelten Übergangsfristen.

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Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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