Durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ergeben sich ab dem 1. August 2021 neue Mitteilungspflichten zum Transparenzregister. Für Unternehmen, die nach bisheriger Rechtslage nicht zur Meldung verpflichtet waren, gelten Übergangsfristen.
Martin Stier
Rechtsassessor Arbeits- und Sozialrecht
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