Durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ergeben sich ab dem 1. August 2021 neue Mitteilungspflichten zum Transparenzregister. Für Unternehmen, die nach bisheriger Rechtslage nicht zur Meldung verpflichtet waren, gelten Übergangsfristen.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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