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Eintrag vom 05.04.2023

UBW warnen vor deutlicher Überforderung der Unternehmen durch aktuelle EU-Pläne für Lieferketten-Richtlinie

Wenniges: „Wir fordern eine europäische Richtlinie mit Augenmaß, die unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb unterstützt“

STUTTGART – Die baden-württembergischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände warnen vor einer deutlichen Überforderung der Unternehmen durch die aktuellen EU-Pläne für eine Lieferketten-Richtlinie. „Wir fordern eine europäische Richtlinie mit Augenmaß, die unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb unterstützt. Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Firmen überhaupt Einfluss auf die geforderten Standards zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in anderen Ländern nehmen können", sagte der UBW-Geschäftsführer für europäische und internationale Sozialpolitik, Tim Wenniges, am Dienstag in Stuttgart anlässlich der von den UBW mitveranstalteten Informationsveranstaltung „global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten".

Die Achtung von Menschenrechten sei für die baden-württembergischen Unternehmen bereits heute eine Selbstverständlichkeit, betonte Wenniges: „Viele Firmen tragen mit ihrem überdurchschnittlichen Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen, besserer Bildung und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung bei."

Die Brüsseler Pläne für eine Lieferketten-Richtlinie würden in ihrer gegenwärtigen Form aber dazu führen, dass sich viele Unternehmen aus Regionen mit erhöhten menschenrechtlichen Risiken zurückziehen müssten, warnte der UBW-Geschäftsführer: „Den Menschen vor Ort wäre dadurch nicht geholfen, da diese Lücke wohl vielfach von ausländischen Wettbewerbern mit niedrigeren Standards gefüllt würde." Ein EU-weiter Rechtsrahmen für die Privatwirtschaft müsse deshalb angemessen und rechtssicher ausgestaltet sein und dürfe die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Wirtschaft nicht noch weiter einschränken, machte er deutlich.

So dürfe sich die Einhaltung von Sorgfaltspflichten nur auf den Bereich der Lieferkette und hier auf die direkten Zulieferer beschränken, sagte Wenniges: „Eine Betrachtung der vollständigen Wertschöpfungskette ist für die Unternehmen praktisch nicht umsetzbar. Auch innerhalb der Lieferkettenstruktur sollte es für Firmen möglich sein, ihre Überwachung zu gewichten und zu priorisieren." Zudem müsse der Schwellenwert des Anwendungsbereichs bei Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern liegen, forderte er: „Die Überwachung diverser Sorgfaltspflichten ist sehr aufwendig und personalintensiv. Das würde kleinere und mittlere Unternehmen deutlich überfordern."

Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung müsse komplett aus dem Richtlinienentwurf gestrichen werden, forderte der UBW-Europaexperte: „Eine zivilrechtliche Haftung darf sich im Kern nur auf die eigenen zurechenbaren Handlungen beschränken, so sehen es bereits die nationalen Rechtssysteme in der EU vor." Auch die Liste der einzelnen Sorgfaltspflichten im Annex des Richtlinien-Entwurfs sollte gekürzt werden. „Sorgfaltspflichten müssen für Unternehmen handhabbar und rechtssicher sein. Ein pauschaler Verweis auf Pflichten aus internationalen Abkommen überfordert Unternehmen in der Umsetzung und Einhaltung komplett", machte er deutlich.

Die Leiterin des UBW-Europabüros Brüssel, Katharina Göbel, warnte bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung: „Wenn man sich anschaut, wie die EU-Lieferketten-Richtlinie ausgedehnt wird, ist das für die Unternehmen nicht mehr handhabbar." Schon das weniger scharfe deutsche Lieferkettengesetz bedeute für die Unternehmen „viel Bürokratie, viel zusätzliche Arbeit und ist ein relevanter Kostenfaktor." 

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UBW-Pressemitteilung: EU-Lieferketten-Richtlinie
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