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Eintrag vom 30.01.2020

Baden-Württembergische Wirtschaft macht sich für ambitioniertes Handelsabkommen mit Großbritannien stark

Wolf und Dick: „Handelsbeziehungen auf beiden Seiten des Kanals müssen so eng wie möglich gestaltet werden“

Arbeitgeber-BW

STUTTGART – Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU fordert die baden-württembergische Wirtschaft beide Seiten auf, nun die Übergangszeit bis Ende dieses Jahres engagiert zu nutzen, um ein ambitioniertes bilaterales Handelsabkommen zu vereinbaren. „Die Handelsbeziehungen auf beiden Seiten des Kanals müssen so eng wie möglich gestaltet werden, um den Unternehmen auch künftig einen unkomplizierten Marktzugang zu erlauben", erklärten das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landesverbands der Baden-Württembergischen Industrie (LVI), Wolfgang Wolf, und der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick, am Donnerstag in Stuttgart.

„Die Unsicherheit bei den Unternehmen über die künftigen Handelsbeziehungen mit Großbritannien ist aber leider weiterhin groß – nicht zuletzt, weil die Gefahr eines harten Brexits noch nicht gebannt ist", sagten Wolf und Dick. Denn der britische Premierminister Boris Johnson habe bereits angekündigt, die Übergangszeit bis Ende 2020, in der ein Handelsabkommen mit der EU ausgehandelt werden soll, auf keinen Fall verlängern zu wollen.

„Dieser Zeitplan ist äußerst ehrgeizig. Sollte keine Einigung bis Jahresende gelingen und die Briten wirklich keiner Verlängerung zustimmen, könnte es doch noch zu einem harten Brexit und der Einführung von Zöllen im Handel mit Großbritannien kommen", warnten die Vertreter der beiden Spitzenverbände der baden-württembergischen Wirtschaft: „Die entstehende Bremswirkung auf Außenhandel und wechselseitige Investitionen würde auf EU-Seite insbesondere die exportorientierte Wirtschaft Deutschlands und Baden-Württembergs treffen." Denn sollte bis Ende dieses Jahres kein Handelsabkommen zustande kommen, würden die heimischen Unternehmen ab 2021 nicht nur mit Zöllen und erheblicher Zollbürokratie im Handel mit Großbritannien belastet. „Durch die Verzögerungen an den Häfen aufgrund der dann notwendigen Zollabfertigungen würden auch sorgfältig abgestimmte Lieferketten zerstört", sagten Wolf und Dick.

Zudem würde auch das EU-Binnenmarktrecht keine Anwendung mehr finden, und die Unternehmen müssten sich neben den Zollfragen noch weiteren Herausforderungen stellen, beispielsweise bei der Entsendung von Arbeitnehmern, dem freien Datenverkehr und der Zulassung von Produkten. „Dies würde die Wirtschaftsbeziehungen noch zusätzlich belasten", erklärten die beiden Verbandsvertreter. So weit dürfe man es insgesamt nicht kommen lassen, mahnten sie. Dennoch müssten die Unternehmen auch auf das Worst-Case-Szenario eines harten Brexits vorbereitet sein.

Pressemitteilung

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